[Free-software ]
Hauptseite » 2010 » Dezember » 7 » Was droht dem Wikileaks-Chef jetzt?
17:01
Was droht dem Wikileaks-Chef jetzt?

Er wurde per internationalem Haftbefehl gesucht, stand bei Interpol auf der Fahndungsliste. Der Vorwurf: Er soll zwei Frauen vergewaltigt haben.

Jetzt hat die Suche nach dem Wikileaks-Phantom ein Ende. Julian Assange (39) hat sich in London der Polizei gestellt. Noch am Dienstag um 15 Uhr deutscher Zeit soll er im Amtsgericht in Westminster dem Haftrichter vorgeführt werden. Er ist bereits im Gericht eingetroffen. Derzeit wartet er auf den Richter...

Sein Anwalt, Mark Stephens sagte vor wenigen Minuten vor dem Gebäude: „Assange ist guter Laune." Bei der polizeilichen Vernehmung am Morgen habe man seine Identität bestätigt: „Sie sind zufrieden, dass er wirklich Julian Assange ist, und wir sind jetzt bereit, ins Gericht zu gehen."

WAS DROHT ASSANGE JETZT?

Möglichkeit Nr. 1: Die Briten liefern Assange nach Schweden aus. Zwei Frauen hatten dort nach einem Treffen im Sommer Anzeige gegen Assange erstattet: eine wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung, eine wegen sexueller Belästigung und Nötigung.

Eine der Frauen, Anna A. (30), zählte zu den Unterstützern von Wikileaks, Assange wohnte sogar bei ihr. Sie hatten eine sexuelle Beziehung. Gleichzeitig soll Assange aber auch mit Annas Freundin Sofia W. (26), einer Künstlerin, ins Bett gegangen sein, wie „Spiegel TV" berichtete.

Sollte die schwedische Staatsanwaltschaft Anklage gegen erheben, drohen dem Wikileaks-Gründer bis zu sechs Jahre Gefängnis wegen Vergewaltigung, bis zu zwei Jahre wegen sexueller Nötigung und Belästigung.

Assange weist die Anschuldigungen zurück und spricht von einer Schmutzkampagne gegen ihn. Seinem Anwalt Mark Stephens zufolge gehen die Vorwürfe auf einen „Streit über einvernehmlichen, aber ungeschützten Geschlechtsverkehr" zurück.

Stevens sagte, Assange wolle nach den Vergewaltigungsvorwürfen jetzt Stellung beziehen und seinen Namen wieder reinwaschen. Eine „Auslieferung" sei aber absolut tabu. Denn: Würde Assange nach Schweden geschickt, bestünde die Möglichkeit, dass Stockholm ihn an die USA „weiterreicht".

Dort wird nach der Veröffentlichung der geheimen diplomatischen Dokumente gegen Assange ermittelt.

Möglichkeit Nr. 2: Sollte der Australier seine Auslieferung nach Schweden anfechten, werde er bis zur Entscheidung entweder in Untersuchungshaft bleiben oder gegen die Zahlung einer Kaution (zwischen 120 000 und 236 000 Euro) wieder freigelassen werden, sagte eine Sprecherin der Abteilung für Auslieferung.

Anwältin Jennifer Robinson, die ebenfalls für Assange arbeitet, sagte dem australischen Sender ABC, Assange werde gegen eine Auslieferung an Schweden juristisch vorgehen, weil danach eine Auslieferung an die USA drohe.

Und eine Auslieferung an die USA sei eine „echte Bedrohung für einen fairen Prozess".

Vor der Verhaftung verhandelten Assanges Anwälte lange mit der Polizei, wie die britische Zeitung „The Guardian" berichtet. Die Polizei hatte sich geweigert, Assange mitzuteilen, weshalb genau er eigentlich gesucht werde. Für ihn sei Einzelhaft mit Kontaktsperre vorgesehen, wie die Schweizer Zeitung „Blick" den „Guardian" zitiert.

Laut „Spiegel Online" bezeichnet Assanges Anwalt Stevens das Vorgehen der Schweden als eine Farce, wie er sie noch nie erlebt habe.

Sein Mandant habe nach dem vermeintlichen Verbrechen nicht nur mehrere Wochen in Schweden auf eine Vernehmung gewartet, sondern auch eine Befragung in der schwedischen oder der australischen Botschaft in London oder per Videokonferenz angeboten.

Tatsächlich scheint sich die schwedische Justiz unsicher gewesen zu sein, wie sie mit Assange verfahren soll. Nach der Anzeige der beiden Frauen, wurde das Ermittlungsverfahren eröffnet, am folgenden Tag wieder fallen gelassen.

Drei Monate später rollte Oberstaatsanwältin Kerstin Norman den Fall wieder auf und erließ Haftbefehl, wie „Spiegel TV" berichtete. Allerdings sagte sie dort, dass es kaum Beweise für die Vorwürfe gäbe.

Die britischen Behörden hatten erst am Montag einen neuen Haftbefehl aus Stockholm erhalten, einen ersten Haftbefehl konnten sie wegen dessen Unvollständigkeit nicht vollstrecken. Auch die internationale Polizeibehörde Interpol hatte den Gründer der Internet-Enthüllungsplattform auf die Fahndungsliste gesetzt.
Aufrufe: 859 | Hinzugefügt von: free-software | Bewertung: 0.0/0
Kommentare insgesamt: 0
Nur registrierte Benutzer können Kommentare hinzufügen.
[ Registrierung | Login ]